

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des MSC Schopfheim e.V.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Motocross-Strecke des MSC Schopfheim e.V. sowie für alle Veranstaltungen, Trainings und die Nutzung des Vereinsgeländes durch Mitglieder und Gastfahrer. Mit dem Betreten des Geländes oder der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Nutzer diese AGB sowie die geltende Streckenordnung an.
2. Nutzungsvoraussetzungen & Sicherheit
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Fahrerlaubnis: Die Nutzung der Strecke ist nur Personen gestattet, die über die erforderliche körperliche und geistige Eignung verfügen. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung sowie die Aufsicht eines Erziehungsberechtigten.
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Schutzkleidung: Das Befahren der Strecke ist nur mit vollständiger Schutzbekleidung gestattet (Helm, Stiefel, Protektoren, Handschuhe, Brille).
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Technischer Zustand: Das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und den Lärmschutzbestimmungen des Vereins entsprechen.
3. Haftungsausschluss
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Eigenes Risiko: Die Nutzung der Motocross-Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Den Teilnehmern ist bewusst, dass Motocross eine Risikosportart ist.
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Haftungsverzicht: Mit der Nutzung der Strecke erklären die Fahrer (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) den Verzicht auf Ansprüche gegen den Verein, dessen Funktionäre, Helfer und andere Teilnehmer für Schäden, die im Rahmen des Fahrbetriebs entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Haftung für Sachschäden: Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen oder Ausrüstung sowie für Diebstahl auf dem Vereinsgelände.
4. Gebühren und Anmeldung
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Gastfahrer: Nicht-Mitglieder müssen sich vor der Nutzung der Strecke anmelden und die festgelegte Gastfahrergebühr entrichten.
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Zahlungsbedingungen: Gebühren für Lehrgänge oder Veranstaltungen sind im Voraus zu entrichten. Eine Rückerstattung bei Nichterscheinen erfolgt nur nach den spezifischen Stornobedingungen der jeweiligen Ausschreibung.
5. Umweltschutz und Verhalten im Fahrerlager
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Umweltmatten: Das Abstellen von Motorrädern im Fahrerlager ist nur auf einer flüssigkeitsdichten Umweltmatte gestattet.
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Abfall: Jeder Nutzer ist verpflichtet, seinen Müll sowie Altöle und Betriebsstoffe selbstständig zu entsorgen.
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Ruhezeiten: Die im Aushang oder in der Streckenordnung festgelegten Fahrzeiten und Ruhepausen sind zwingend einzuhalten.
6. Bild- und Tonaufnahmen
Der Verein behält sich vor, während des Trainings oder bei Veranstaltungen Fotos und Videos zu Werbe- und Informationszwecken (z.B. Homepage, Social Media) zu erstellen. Mit der Teilnahme erklärt sich der Nutzer damit einverstanden. Ein Widerruf ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
7. Hausrecht
Den Anweisungen der Streckenposten, des Vorstands oder beauftragter Personen ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Streckenordnung kann ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden. Eine Rückerstattung von Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.